Der Verwaltungsrat der Ev. Diakonissenanstalt berät, begleitet und kontrolliert den Vorstand. Darüber hinaus hat er in wesentlichen die Ev. Diakonissenanstalt betreffenden Fragen die Letztentscheidung wie z. B.
- bei der Berufung und Entlassung der Oberin im Einvernehmen mit den Konventen der Diakonissen und Diakoniegemeinschaft und im Benehmen mit dem Ev. Oberkirchenrat,
- bei der Berufung und Entlassung des Kaufmännischen Vorstands,
- Veränderungen der Organisationsstruktur auf Leitungsebene sowie
- bei der Genehmigung von Wirtschaftsplan und Jahresabschluss sowie Entlastung des Vorstandes.